Was passiert bei der MPU?
Dazu werden Sie körperlich und psychologisch untersucht. Es werden verschiedene Tests mit Ihnen gemacht, auch werden alle aktenkundigen Verkehrsauffälligkeiten zur Untersuchung herangezogen und Sie werden persönlich befragt.
Die Gutachter wollen herausfinden, ob die Ursachen für die Eignungsmängel, die bei Ihnen gesetzlich festgestellt wurden, fortbestehen oder nicht.
Die Begutachtung bei der MPU ist eine umfangreiche Prozedur. Sie müssen nicht nur die Tests bestehen. Sie werden außerdem in einem psychologischen Gespräch beurteilt.
Bei Alkohol am Steuer geht es um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie erneut alkoholisiert fahren werden. Außerdem soll festgestellt werden, ob bei Ihnen Alkoholbedingte Beeinträchtigungen vorliegen, die ein sicheres Fahren in Frage stellen.
In der Regel wird bei einem Promillewert über 1,6 eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung zu Grunde gelegt. Es wird angenommen, dass sich Ihr Körper bereits an große Alkoholmengen gewöhnt hatte und dass Sie somit kleine Alkoholmengen gar nicht mehr spüren konnten. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass Sie ein Trinkverhalten entwickelt haben, das zu weiteren Alkoholfahrten führen wird, falls Sie es zwischenzeitlich nicht grundsätzlich verändert haben.
Sie werden den Gutachter davon überzeugen müssen, dass Sie sich mit Ihrem früheren Trinkverhalten und mit den Ursachen dafür auseinandergesetzt haben, dass Sie eine Einsicht entwickelt haben und dass sich Ihr Trinkverhalten entsprechend verändert hat. Zu diesem Thema werden Sie umfassend befragt. Es geht also keineswegs nur um den Tatbestand, dass Sie mit Alkohol am Steuer aufgefallen sind. Es geht um die Ursachen dafür. Dabei geht es nicht um äußere Probleme wie Trennungen oder Verluste, sondern darum, wie Sie in der Vergangenheit auf problematische Situationen reagiert haben und wie Sie heute darauf reagieren.
Nur wenn Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie gelernt haben, anders als bisher mit bestimmten Dingen umzugehen und Sie den Alkohol nicht mehr als „Lösung“ benötigen, geht der Gutachter davon aus, dass die Änderung Ihres Trinkverhaltens stabil ist und dass somit eine nachhaltige Verhaltensänderung im Straßenverkehr wahrscheinlich ist.
Welche MPU-Ergebnisse gibt es?
Positiv:
Das bedeutet, dass die Eignungsmängel, die bei Ihnen festgestellt wurden, behoben sind und Sie Ihren Führerschein zurück erhalten werden.
Negativ:
In diesem Fall erhalten Sie Ihren Führerschein vorerst nicht zurück. Für die Wiedererteilung müssen Sie erneut zur MPU. Erst wenn das Ergebnis positiv ist, erhalten Sie Ihren Führerschein wieder.
Negativ mit Kursempfehlung:
In diesem Fall erhalten Sie von der Untersuchungsstelle die Empfehlung, einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung zu absolvieren. Nachdem Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Sollten Sie diesen Kurs nicht absolvieren, verhält es sich so wie bei dem negativen Ergebnis.
Welche Begutachtungsstellen gibt es, welche sind staatlich, welche privat?
Anerkannte Begutachtungsstellen gibt es bei
- der Akademie Sicherheit und Verkehr GmbH,
- der AVUS Gesellschaft für Arbeits- Verkehrs- und Umweltsicherheit,
- der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH,
- der DEKRA e.V.,
- dem IAS Institut für Arbeits-und Sozialhygiene Stiftung,
- dem IBBK Institut für Beratung – Begutachtung – Kraftfahrereignung GmbH,
- dem Klinikum Bremen-Mitte gGmbH,
- der MPU GmbH (gehört zum TÜV SÜD AG),
- der MTO Fahreignung GmbH,
- der PIMA Privates Institut für mobile Arbeitsmedizin (gehört zum TÜV Süd AG),
- dem PIN GmbH Beratungs- und Diagnosezentrum für Beruf und Verkehr,
- der ProSecur GmbH,
- dem TÜV (TÜV-Nord AG, TÜV-Süd AG,TÜV Nord Mobilität GmbH und Co KG, TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, TÜV Süd Life Service GmbH, TÜV Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V.),
- dem Universitätsklinikum Heidelberg – Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin,
- dem VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH.
Alle genannten Institutionen sind privat! Staatliche Begutachtungsstellen gibt es nicht. Der TÜV war in der Vergangenheit staatlich, aber das ist schon sehr lange her.
Ist es möglich, die MPU ohne Vorbereitung zu bestehen?
Welche Vorbereitungsmöglichkeiten gibt es und welche sind sinnvoll?
Generell lässt sich sagen, dass Vorbereitungsangebote in Form von Einzelgesprächen, die von niedergelassenen Psychologen, psychologischen Beratern, mit der Fachqualifikation Verkehrspsychologie bzw. geprüfter MPU-Berater angeboten werden, sinnvoll, seriös und Erfolgversprechend sind. Dies ist die effektivste Form der Vorbereitung. Denn nur in Einzelgesprächen ist es möglich, fachgerecht, intensiv und individuell zugleich auf den einzelnen Menschen, seine jeweilige Situation und Vorgeschichte einzugehen. So kann die entsprechende Hilfestellung gezielt und effektiv gegeben werden. Je nach Vorgeschichte und individueller Persönlichkeit wird die Vorbereitung einen kürzeren, oder etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Denn zum Bestehen der MPU gehört weit mehr als nur eine Bescheinigung mit der Anzahl der Stunden. Es geht um die Inhalte und darum, ob Sie so weit sind, den Anforderungen der psychologischen Gutachter zu genügen. Sollte Ihr MPU-Berater der Meinung sein, dass Sie noch nicht so weit sind, ist es sinnvoll, ein paar Stunden zu verlängern, dafür aber die MPU zu bestehen. Meist ist die Gesamtdauer einer individuellen Vorbereitung auf den ersten Blick etwas länger als eine Kurs- oder Gruppenvorbereitung. Aber dafür effektiver. Diese Form der Vorbereitung dient dem bestehen der MPU im ersten Anlauf und ist somit insgesamt gesehen Zeit (und Geld) sparender. Darüber hinaus trägt sie maßgeblich zum dauerhaften Erhalt Ihres Führerscheins bei.
Wenn es um Alkohol geht, kann es sehr sinnvoll sein, zusätzlich eine Selbsthilfegruppe zu besuchen.
Allerdings reicht das alleinige praktizieren der Alkoholabstinenz jedoch nicht aus. Hierbei geht es häufig zusätzlich um die Verarbeitung der Hintergrundproblematik (warum wurde in der Vergangenheit so viel Alkohol getrunken?) und um einen veränderten Umgang mit dem Problem (Verhaltensänderung).
Wenn es um Drogen geht, gilt im Prinzip das gleiche für die Drogenberatung. Zusätzlich sinnvoll, aber um die MPU zu bestehen, ist sie oft nicht ausreichend.
Vorbereitungsangebote in Form von Wochenkursen, die (oft bei den Instituten, die auch begutachten) von Verkehrspsychologen abgehalten werden, sind in der Regel seriös und können durchaus sinnvoll und Erfolg versprechend sein. Müssen es aber nicht. Ob der Besuch eines solchen, relativ kurz dauernden Kurses zum Bestehen der MPU ausreicht, kann pauschal nicht gesagt werden, das hängt von mehreren, verschiedenen Faktoren ab.
Eine maßgebliche Rolle spielt bei der Begutachtung Ihre Vorgeschichte (z.B. Häufigkeit und Schwere der Verkehrsauffälligkeiten, Unfallflucht, Höhe des/der Promillewerte/s, Ausmaß des Drogenkonsums, erstmalige oder wiederholte MPU ….. ). Ein weiterer Faktor ist der Stand Ihrer individuellen Problemeinsicht und -bearbeitung. Ein zusätzlicher, wichtiger Faktor ist der Stand Ihrer (stabilen oder noch ausbaufähigen) Verhaltensänderung. Je nach Vorgeschichte, Stand des Problembewusstseins und der Verhaltensänderung reicht der alleinige Besuch eines solchen Kurses manchmal aus, häufig aber auch nicht. Falls nicht, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erhalten ein negatives Gutachten mit einer weiteren Kursempfehlung (Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung) und müssen nach Kursbesuch nicht noch einmal zur MPU, oder Sie erhalten ein (komplett) negatives Gutachten ohne Kursempfehlung, aber häufig mit dem Rat, professionelle Hilfe einzuholen. Danach müssen Sie erneut zur MPU.
Generell lässt sich sagen, dass eine alleinige Vorbereitung anhand von Büchern oder Internetangeboten kaum Erfolgversprechend ist.
Als zusätzliches Hilfsmittel oder zur allgemeinen Information kann es aber durchaus sinnvoll sein, beispielsweise einmal in ein Buch zu schauen.
Ebenfalls können manche Internetforen hilfreich sein, um sich einen allgemeinen Überblick zu verschaffen.
Vorbereitungsangebote via Internet können allenfalls der allgemeinen Information dienen, jedoch keinesfalls mit einer persönlichen Vorbereitung gleichgesetzt werden.
Welche MPU-Vorbereitung wird anerkannt?
Gibt es eine Garantie, dass ich die MPU nach einer Vorbereitung bestehe?
Wer Ihnen eine Garantie verspricht, hat es vor allem auf Ihr Geld abgesehen. Niemand steckt in einem anderen Menschen und auch Psychologen haben keine Röntgenaugen. Außerdem geht nicht der Psychologe für Sie zu der Begutachtung, sondern Sie selbst. Ein anderer Punkt ist, dass es auch auf Sie selbst ankommt, wie Sie von einer MPU-Vorbereitung oder Verkehrstherapie profitieren. So ganz ohne die Bereitschaft einmal über sich nachzudenken, funktioniert es nicht.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die MPU nach einer fachlich fundierten Vorbereitung in einer MPU-Beratung bestehen, sehr groß. Aber eine Hundertprozentige Sicherheit gibt es eben nicht.
Kann ich mir die Gutachter irgendwie gewogen machen?
Was bedeutet Problembewusstsein?
Wie geht die Promilleberechnung? Und kann man anhand des Promillewerts nachvollziehen wie viel Alkohol ich am Tag meiner Alkoholauffälligkeit getrunken habe?
Ja, das geht!
Es gibt eine Formel, mit deren Hilfe man die Alkoholpromille berechnen kann:
Alkoholpromille = g Alkohol / kg Körperflüssigkeit
Aufgrund dieser Formel und der Kenntnis über Alkoholabbau und -ausscheidung kann man auch auf die ungefähre Alkoholtrinkmenge schließen, wenn der Promillewert bekannt ist.
Um die Formel ausrechnen zu können, brauchen Sie folgende Informationen:
1. Die tatsächlich enthaltende Alkoholmenge des jeweiligen alkoholischen Getränks (`= Volumenprozent Alkohol)
2. Die Trinkmenge in einer festen, berechenbaren Größe
3. Die Menge an Körperflüssigkeit
4. Das spezifische Gewicht von Alkohol.
Zu 1: Volumenprozente sind immer auf dem Flaschenetikett angegeben.
Zu 2: Man geht von folgenden Standardgrößen aus:
Bier: 0,2 Liter-Glas (200 Kubik-cm)
Wein: 0,1 Liter-Glas (100 Kubik-cm)
Sekt: 0,1 Liter-Glas (100 Kubik-cm)
Schnaps: 0,02 Liter-Glas( 20 Kubik-cm)
Zu 3: Der Flüssigkeitsgehalt unseres Körpers hängt von unserem Geschlecht und unserem Körpergewicht ab. Aber Achtung: Da sich der Alkohol nur auf die Flüssigkeit verteilt und nicht auf Fett, Muskeln und Knochen, müssen übergewichtige Menschen von ihrem Normalgewicht ausgehen. Untergewichtige Menschen müssen von ihrem tatsächlichen Gewicht ausgehen.
Männer haben einen Flüssigkeitsanteil von ca. 70% in ihrem Körper.
Frauen hingegen haben nur einen Flüssigkeitsanteil von ca. 60 % in ihrem Körper. Das liegt daran, dass Frauen einen etwas höheren Anteil an Fettgewebe haben, als Männer.
Zu 4: Alkohol hat ein spezifisches Gewicht von 0,8 g/l (ganz genau: 0,790 g/l), das heißt er ist etwas leichter als Wasser (Spez. Gewicht: 1,0 g/l).
Wie geht nun die Berechnung? Ganz einfach.
Hier ein einfaches Beispiel zur Berechnung des Promillewerts:
Ein 80 Kilogramm schwerer Mann trinkt 2 Bier à 0,2 l (200 Kubik-cm). Sein Flüssigkeitsanteil beträgt: 70 % von 80 kg. In Bier sind 5 Vol. % Alkohol enthalten.
Rechnung:
70 % von 80 kg Körpergewicht = 56 kg Körperflüssigkeit.
5 % von 0,2 Liter (200 Kubik-cm) = 10 Kubik-cm = 8 g Alkohol. (8 g wegen des geringeren spez. Gewichts von Alkohol: 0,8 g/l).
2 (Bier) x 8 (g Alkohol) = 16 g Alkohol.
16 g Alkohol / 56 kg Körperflüssigkeit = 0,29 Alkoholpromille
In dieser Rechnung ist nun jedoch der Alkoholabbau noch nicht berücksichtigt!
Bereits mit dem ersten Schluck Alkohol beginnt die Leber ihre Arbeit und baut den Alkohol ab.
In 1 Stunde baut die gesunde Leber pro 10 kg Körpergewicht 1 Gramm Alkohol ab. Eine alkoholgewöhnte Leber baut den Alkohol schneller ab. Dies lässt sich jedoch nicht berechnen.
Unser 80 kg schwerer Mann baut also pro Stunde 8 g Alkohol ab.
Bei großen Alkoholmengen wird der Alkohol nicht nur von der Leber abgebaut, sondern außerdem über andere Wege aus dem Körper ausgeschieden. Das wird Resorptionsverlust genannt. Dabei wird ein Teil des Alkohols über die Nieren ausgeschieden, ein Teil über die Atmung, ein weiterer Teil über die Hautoberfläche. Auch vermischt sich der Alkohol im Magen und im Dünndarm mit Speisen, insbesondere Fett und geht hier eine chemische Verbindung ein, die Verseifung genannt wird.
Der Resorptionsverlust kann nicht genau berechnet werden. Er liegt zwischen 10 und 50 %. Das bedeutet, dass bei großen Alkoholmengen immer ein gewisser Prozentsatz abgezogen werden muss. Generell kann man sagen: Je größer die Alkoholmenge, desto größer der Resorptionsverlust.
Beispiel: Unser 80 kg-Mann trinkt in 5 Stunden 10 Bier à 0,2 l. = 2 Liter Bier.
Pro Stunde baut er 8 g Alkohol ab = 40 g Alkoholabbau.
Sein Resorptionsverlust liegt bei, sagen wir ca. 30% . Die Rechnung sieht wie folgt aus:
80 g Alkohol
– 40 g Alkoholabbau
= 40 g Alkohol
– 12 g (30 % Resorptionsverlust)
= 28 g Alkohol
: 56 kg Körperflüssigkeit
= 0,50 Alkoholpromille
Wie Sie sehen, kann ein Mann mit einem durchschnittlichen Normalgewicht von 80 kg ziemlich viel Alkohol trinken um auf einen relativ niedrigen Promillewert von 0,5 zu kommen. Immerhin 4 Flaschen Bier à 0,5 Liter in fünf Stunden. Ebenso könnte er – je nach Vol % – zwischen 10 und 15 Schnäpsen à 0,02 l oder knapp 1,5 Flaschen Wein trinken. Denn die darin enthaltenen Alkoholmengen sind ungefähr gleich. Bei einem geringeren Resorptionsverlust als 30 % hätte er selbstverständlich einen höheren Promillewert. Bei einem höheren Resorptionsverlust als 30 %, einen entsprechend niedrigeren.
Um auf einen Promillewert von 1,6 zu kommen, müsste derselbe Mann in 5 Stunden (Angenommener Resorptionsverlust: 30 %) 21 Bier (à 0,2 l), also etwa einen halben Kasten à 0,5 Liter-Flaschen oder ca. 30 Schnäpse (= 0,6 Liter) oder etwa 3 Flaschen Wein trinken.
Ganz anders sieht das nun bei einer Frau aus.
Beispiel: Eine Frau mit einem Normalgewicht von 50 kg trinkt dieselbe Alkoholmenge wie unser 80 kg-Mann in obigem Rechenbeispiel. Sie trinkt in 5 Stunden 10 Gläser à 0,1 l leichten Weißwein mit einem Alkoholgehalt von 10 Vol % (= 10 Gläser Bier à 0,2 l). Ihr angenommener Resorptionsverlust liegt ebenfalls bei 30 %.
Sie erinnern sich? Frauen haben nur 60 % Körperflüssigkeit.
60 % von 50 kg = 30 kg Körperflüssigkeit.
Der Alkoholabbau liegt bei 5 g Alkohol pro Stunde (genau genommen sogar etwas weniger als 5 g, wegen des höheren Fettgewebeanteils; aber lassen wir es der Einfachheit halber bei 1 g Alkoholabbau pro 10 kg Körpergewicht in einer Stunde).
Die Rechnung sieht wie folgt aus:
80 g Alkohol
– 25 g Alkoholabbau
= 55 g Alkohol
– 16,5 g (30 % Resorptionsverlust)
= 38,5 g Alkohol
: 30 kg Körperflüssigkeit
= 1,28 Alkoholpromille
Obwohl unser 80 kg-Mann und die 50 kg-Frau dieselbe Menge Alkohol getrunken haben; in derselben Zeit mit demselben Resorptionsverlust, ist die Differenz des Promillewertes erheblich!
Wie dem auch immer sei, eines steht fest: Es ist möglich anhand des Alkoholpromillewertes auf die ungefähre Alkoholtrinkmenge zu schließen.
Welche Leberwerte werden kontrolliert und was ist normal?
GGT: Normalbereich: Frauen: < 38 U/L ; Männer: < 55 U/L
GOT: Normalbereich: Frauen: < 31 U/L ; Männer: < 35 U/L
GPT: Normalbereich: Frauen: < 34 U/L ; Männer: < 45 U/L
Außerdem wird der MCV-Wert (mittleres corpuskuläres Erythrozytenzellvolumen) bestimmt. Hier liegt der Normalbereich zwischen 80 – 96 fl.
Was sagen die Leberwerte aus?
Was sehen die Fachleute nun anhand der Leberwerte?
Wenn die Leberwerte erhöht sind und diese Erhöhung nicht krankheits- (z.B. Hepatitis) oder medikamentenbedingt ist, lassen die Werte den Schluss zu, dass die Leber alkoholtoxisch bedingt geschädigt ist. Das beinhaltet den Rückschluss auf chronischen, starken Alkoholmissbrauch.
Wenn die Leberwerte im Normalbereich liegen, sagt das für sich alleine genommen nur aus, dass die Leber vermutlich in Takt, also nicht geschädigt ist. Das beinhaltet jedoch nicht den Rückschluss auf einen moderaten, geringen Alkoholkonsum. Normale Leberwerte schließen eine Alkoholgewöhnung oder chronischen Alkoholmissbrauch nicht aus!
Die Leberwerte werden aussagefähiger wenn Sie einen Verlauf aufzeigen. Angenommen Ihre Leberwerte waren kurze Zeit nach der Verkehrsauffälligkeit alle im Normalbereich. Sie gehen von jetzt an regelmäßig alle 5 Wochen zu Ihrem Hausarzt und lassen die Leberwerte kontrollieren. Das machen Sie über einen längeren Zeitraum bis zum MPU-Termin. Möglicherweise gehen die Werte im Verlauf der Zeit immer weiter runter – obwohl sie ja bereits zu Beginn im Normalbereich lagen -. Der so genannte Normalbereich hat ja eine bestimmte Spanne: Von hoher Normalbereich bis niedriger Normalbereich. Ist also zu erkennen, dass die Leberwerte rückläufig sind, lässt das eher einen Rückschluss zu, nämlich: Sie haben vermutlich Ihren Alkoholkonsum reduziert, womöglich ganz aufgehört Alkohol zu trinken, deshalb wurden die Werte besser. Als Nachweis für die Alkoholabstinenz werden die Leberwerte nicht mehr herangezogen. Das geht ab sofort nur noch über ETG. Als Nachweis für das kontrollierte Trinken können Sie sich jedoch in jedem Fall Ihre Leberwerte kontrollieren lassen, denn in Verbindung mit Ihren geschilderten Einsichten und Veränderungen (s. Problembewusstsein) wird das in der Regel von der MPU positiv gewertet. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Leberwerte so frühzeitig wie möglich in regelmäßigen Abständen bis zum MPU-Termin kontrollieren zu lassen, wenn Sie sich für das kontrollierte Trinken entschieden haben. Bei manchen Instituten (z.B. Institut für Rechtsmedizin, Gießen) können Sie auch mittels EtG einen moderaten Alkoholkonsum nachweisen, da dort nicht nur unterschieden wird, ob Alkohol konsumiert wurde oder nicht, sondern es können Werte erhoben werden, die das Ausmaß des vergangenen Alkoholkonsums anzeigen. Dieser Nachweis ist aussagefähiger als der Nachweis über Leberwerte und wird von der MPU entsprechend gewertet.
MPU-Richtlinien ab 01.07.2009: Was ist wichtig? Wann wird Alkohol- oder Drogenabstinenz gefordert und wie weise ich die Abstinenz nach?
Es gibt neue Bestimmungen in den Begutachtungsrichtlinien. Nur wenn Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit vorliegt und/oder kontrolliertes Trinken nicht gelingt, wird Alkoholabstinenz gefordert. Liegt zwar eine Alkoholgewöhnung (kein Missbrauch) vor, aber es gelingt das kontrollierte Alkoholtrinken, wird keine Abstinenz gefordert. Die Alkoholabstinenz muss für die Dauer eines Jahres mittels Abstinenznachweis, dem so genannten EtG, nachgewiesen werden. Auch wer freiwillig auf Alkohol verzichtet, kann das nur noch mit dem EtG-Wert nachweisen. Das ist ein Test, der über Urinproben oder Haare vorgenommen wird und mindestens 6 Monate oder ein Jahr lang durchgeführt werden muss. Innerhalb eines Jahres werden 6 Urinkontrollen durchgeführt. Alternativ zu den Urinproben kann auch eine Haaranalyse gemacht werden. Dabei kann der Alkoholverzicht rückwirkend über drei Monate nachgewiesen werden. Somit sind hierbei innerhalb eines Jahres 4 Haarproben alle 3 Monate notwendig. Leberwerte werden als Abstinenznachweis nicht mehr anerkannt. Wichtig ist, dass die Urinkontrollen, bzw. Haarproben von einer anerkannten Stelle vorgenommen werden. Das kann eine MPU-Stelle sein oder auch ein Institut für Rechtsmedizin.
Drogenfreiheit wird ebenfalls über Urinproben, das so genannte Drogenscreening, oder eine Haaranalyse nachgewiesen. Der Zeitraum richtet sich nach Art der Droge und dem vorhergehenden Konsum. Bei regelmäßigem, täglichem Cannabiskonsum ist ein Nachweis über 12 Monate erforderlich. Bei gelegentlichem, kurzzeitigem Cannabiskonsum kann ein Nachweis von 6 Monaten ausreichend sein. Bei allen anderen Drogen wird ein Nachweis über 12 Monate verlangt.
Neu ist auch, dass unter Umständen ein zeitlicher Abstand zwischen der MPU-Vorbereitung, bzw. Therapie und dem MPU-Termin verlangt wird. Dieser Zeitraum kann bis zu einem halben Jahr betragen. Der Zeitabstand wird nur im Zusammenhang mit einer Abstinenz verlangt und hängt davon ab, wann mit der Abstinenz begonnen wurde.
Was ist ein EtG-Nachweis und wo kann ich einen EtG-Test machen lassen?
Die MPU akzeptiert den EtG-Nachweis nur von anerkannten Instituten. Das sind entweder MPU-Begutachtungsstellen oder Institute der Rechtsmedizin. Die Wahl des Instituts für die EtG-Tests ist völlig unabhängig von Ihrer Wahl der MPU-Stelle, bei der Sie sich dann begutachten lassen. Das bedeutet, dass Sie die EtG-Tests beispielsweise bei einer MPU-Stelle des TÜV machen lassen können, ohne dass Sie auch dort Ihre Begutachtung machen lassen müssen. Sie können sich problemlos für eine andere MPU-Stelle zur Begutachtung entscheiden, falls Sie das wünschen. Wichtig ist nur, dass das Institut für die EtG-Analyse nach der DIN-Norm der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) anerkannt ist. Hier vereinbaren Sie ein EtG-Nachweisprogramm, bei welchem Sie die Entscheidung haben, ob Sie mittels Haar- oder Urinproben die Tests machen lassen. Bei den Urinproben müssen Sie viermal in einem halben Jahr oder sechsmal pro Jahr diesen Test machen. Bei den Haaranalysen genügen 2 Proben in 6 Monaten oder 4 Proben in 12 Monaten. Sie hinterlassen dort Ihren Namen und Telefonnummer, klären mögliche Zeiten beruflicher Verhinderung oder Urlaubszeiten ab und erklären sich bereit, zu den sonstigen Zeiten auf Abruf innerhalb von 2 Tagen zu den Tests zu erscheinen. Wenn dann alle Werte ohne Befund ausfallen, liefern Sie der MPU einen starken Anhaltspunkt dafür, dass Sie keinen Alkohol mehr trinken.
Ein Tipp von mir: Wählen Sie für den EtG-Nachweis ein Institut aus, das Ihnen die Einzelbefunde nach jeder Erhebung zuschickt und Ihnen auch den Beginn der Untersuchung, spätestens bei der ersten Zusendung des Befunds bestätigt. Auch sollten Sie bei dem Institut jeden Befund getrennt bezahlen dürfen und, selbst wenn Sie ein komplettes Programm gebucht haben, dieses notfalls ohne finanziellen Verlust abbrechen können. Falls Sie freiwillig kontrolliertes Trinken mittels EtG nachweisen wollen, geht das beispielsweise bei dem Institut für Rechtsmedizin in Gießen, da hier nicht nur die so genannten Cut-Off-Werte (für Alkohol getrunken oder nicht getrunken) erhoben werden können, sondern auch differenzierte Werte, die zwischen Abstinenz, geringem Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch unterscheiden.
Warum wurde mir bei der MPU nicht geglaubt, dass ich normalerweise nur selten und wenig Alkohol trinke und nur an dem Tag meiner Verkehrsauffälligkeit so viel Alkohol getrunken habe?
Das liegt daran, dass es wissenschaftliche Studien gibt, in denen festgestellt wurde, dass Personen, die mit einer hohen Blutalkoholkonzentration ( > 1,6 Promille ) am Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer und nicht mehr kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind. Diese Studien werden bei der Begutachtung zugrunde gelegt.
Eine Alkoholgewöhnung, von der eigentlich immer ausgegangen wird, kann aber nicht stattfinden, wenn jemand nur selten und in geringen Mengen Alkohol trinkt.
Die Gutachter verlassen sich auf diese statistischen Untersuchungsergebnisse – auf jeden Fall mehr, als auf Ihre eigenen Angaben, denn dafür gibt es keine statistisch untermauerten Belege – .
Selbst wenn Sie zweimal mit einem geringeren Promillewert als 1,6 aufgefallen sind – beispielsweise einmal mit 0,9 und einmal mit 1,1 Promille, wird eine Alkoholgewöhnung zugrunde gelegt. Denn in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie die Alkoholwirkung unterschätzten, also quasi nicht spürten. Denn anderenfalls – so wird angenommen – hätten Sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen.
Warum reicht es nicht aus, wenn ich zukünftig einfach trinken und fahren trenne?
Da, wie oben bereits erwähnt, eine Alkoholgewöhnung zugrunde gelegt wird, müssten Sie dazu, für den Gutachter nachvollziehbar, darlegen können, dass Sie gelernt haben, Alkohol in geringen, kontrollierbaren Mengen zu trinken. Das wird umso schwieriger, je höher Ihr Promillewert zum Zeitpunkt Ihrer Verkehrsauffälligkeit war. Denn es gibt wissenschaftliche Studien, in denen festgestellt wurde, dass die Rückfallquoten alkoholauffälliger Verkehrsteilnehmer umso größer waren, je höher die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Auffälligkeit war.
Hinzu kommen Studien über die physiologische Wirkung von Alkohol auf das Gehirn. Wenn eine Person häufig, viel Alkohol trinkt (Alkoholgewöhnung), ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie wieder mit Alkohol verkehrsauffällig wird. Wenn eine hohe Trinkmenge beibehalten wird, ist es kaum möglich, Trinken und Fahren zu trennen. Das funktioniert u. a. wegen der Alkoholwirkung auf das Gehirn nicht. Denn, wie bereits erklärt, setzt unser Verstand, unsere Logik, das Gedächtnis, das Bewusstsein für Regeln und Normen bei großen Alkoholmengen aus. In diesem Zustand hält Sie nichts und niemand davon ab, sich ins Auto zu setzen.